Amtsgericht Bonn, 2021-08-25, 651 Ls 27/21

651 Ls 27/21Gericht erster Instanz25.08.2021

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Bonn — 651 Ls 27/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-08-25

Aktenzeichen: 651 Ls 27/21

ECLI: ECLI:DE:AGBN:2021:0825.651LS27.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 651

Tenor

In der Strafsache

pp

wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a.

hat das Amtsgericht Bonn

aufgrund der Hauptverhandlung vom 25.08.2021,

für Recht erkannt:

Der Angeklagte wird wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge im minder schweren Fall, tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, versuchter Körperverletzung und Beleidigung sowie Verstoßes gegen Weisungen während der Führungsaufsicht zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten verurteilt.

Es wird festgestellt, dass die Taten aufgrund Betäubungsmittelabhängigkeit begangen wurden. Das Gericht stimmt Maßnahmen nach § 35 BtMG zu.

Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens und die eigenen Auslagen zu tragen.

§§ 29 a I Nr. 2 BtMG; 113 I, 114 I, 185, 194, 223 I, ll, 230, 22, 23 l, 145a, 52, 53 StGB

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