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106 C 193/21•Amtsgericht Bonn, 2021-08-13, 106 C 193/21
106 C 193/21Gericht erster Instanz13.08.2021
Entscheidungsdatum: 2021-08-13
Aktenzeichen: 106 C 193/21
ECLI: ECLI:DE:AGBN:2021:0813.106C193.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 106
In dem Rechtsstreit
pp
hat das Amtsgericht Bonn im vereinfachten Verfahren gemäß § 495a ZPO ohne mündliche Verhandlung am 13.08.2021
für Recht erkannt:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 146,87 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.06.2021 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Ohne Tatbestand (gemäß § 313a Abs. 1 ZPO).
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