Amtsgericht Bonn, 2021-08-13, 106 C 193/21

106 C 193/21Gericht erster Instanz13.08.2021

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Bonn — 106 C 193/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-08-13

Aktenzeichen: 106 C 193/21

ECLI: ECLI:DE:AGBN:2021:0813.106C193.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 106

Tenor

In dem Rechtsstreit

pp

hat das Amtsgericht Bonn im vereinfachten Verfahren gemäß § 495a ZPO ohne mündliche Verhandlung am 13.08.2021

für Recht erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 146,87 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.06.2021 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Ohne Tatbestand (gemäß § 313a Abs. 1 ZPO).

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