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22 M 1594/21•Amtsgericht Bonn, 2021-07-23, 22 M 1594/21
22 M 1594/21Gericht erster Instanz23.07.2021
Entscheidungsdatum: 2021-07-23
Aktenzeichen: 22 M 1594/21
ECLI: ECLI:DE:AGBN:2021:0723.22M1594.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abt. 22
wird der eingelegten sofortigen Beschwerde vom 20.07.2021 gegen den Beschluss vom 14.07.2021 nicht abgeholfen.
Die Sache wird dem Landgericht Bonn als Beschwerdegericht zur Entscheidung vorgelegt.
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