Amtsgericht Bonn, 2021-05-28, 27 C 93/20

27 C 93/20Gericht erster Instanz28.05.2021

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Bonn — 27 C 93/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-05-28

Aktenzeichen: 27 C 93/20

ECLI: ECLI:DE:AGBN:2021:0528.27C93.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 27

Tenor

In dem Rechtsstreit

pp

hat das Amtsgericht Bonn auf die mündliche Verhandlung vom 21.04.2021 für Recht erkannt:

Der auf der WEG-Versammlung vom 10.09.2020 unter TOP 2 gefassten Beschluss: „Abwahl des Hausverwalters aus wichtigem Grund" wird aufgehoben.

Die Kosten des Rechtsstreits haben die Beklagten zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.