Amtsgericht Bonn, 2021-04-15, 96 IN 3/21

96 IN 3/21Gericht erster Instanz15.04.2021

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Bonn — 96 IN 3/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-04-15

Aktenzeichen: 96 IN 3/21

ECLI: ECLI:DE:AGBN:2021:0415.96IN3.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abt. 96

Tenor

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren

pp

wird der Eröffnungsantrag des Gläubigers vom 08.01.2021 als unzulässig abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.

Die am 10.03.2021 angeordneten Sicherungsmaßnahmen werden aufgehoben.

Gegenstandswert (§ 58 GKG): 500.000,00 €.

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