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651 Ls 65/20•Amtsgericht Bonn, 2021-02-10, 651 Ls 65/20
651 Ls 65/20Gericht erster Instanz10.02.2021
Entscheidungsdatum: 2021-02-10
Aktenzeichen: 651 Ls 65/20
ECLI: ECLI:DE:AGBN:2021:0210.651LS65.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 651
In der Strafsache
pp
hat das Amtsgericht Bonn
aufgrund der Hauptverhandlung vom 10.02.2021,
an welcher teilgenommen haben:
pp
für Recht erkannt:
Der Angeklagte wird wegen Besitzes kinderpornographischer Schriften sowie einer Straftat nach § 148 I 1 TKG zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr 10 Monaten verurteilt.
Im Übrigen wird er freigesprochen.
Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen, soweit er verurteilt ist. Im Übrigen trägt die Staatskasse die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten.
§§ 184 b III, 53 StGB, 148 I 1 TKG.
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