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106 C 7/20•Amtsgericht Bonn, 2021-01-19, 106 C 7/20
106 C 7/20Gericht erster Instanz19.01.2021
Entscheidungsdatum: 2021-01-19
Aktenzeichen: 106 C 7/20
ECLI: ECLI:DE:AGBN:2021:0119.106C7.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 106
In dem Rechtsstreit
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hat das Amtsgericht Bonn im schriftlichen Verfahren mit einer Schriftsatzeinreichungsfrist bis zum 30.12.2020
für Recht erkannt:
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet.
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