Amtsgericht Bonn, 2021-01-19, 106 C 7/20

106 C 7/20Gericht erster Instanz19.01.2021

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Bonn — 106 C 7/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-01-19

Aktenzeichen: 106 C 7/20

ECLI: ECLI:DE:AGBN:2021:0119.106C7.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 106

Tenor

In dem Rechtsstreit

pp

hat das Amtsgericht Bonn im schriftlichen Verfahren mit einer Schriftsatzeinreichungsfrist bis zum 30.12.2020

für Recht erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet.

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