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204 C 118/19•Amtsgericht Bonn, 2020-11-18, 204 C 118/19
204 C 118/19Gericht erster Instanz18.11.2020
Entscheidungsdatum: 2020-11-18
Aktenzeichen: 204 C 118/19
ECLI: ECLI:DE:AGBN:2020:1118.204C118.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt.204
In dem Rechtsstreit
pp
hat das Amtsgericht Bonn
für Recht erkannt:
Es wird festgestellt, dass der Beklagten aus der Mieterhöhungserklärung vom 29.08.2018 kein Anspruch auf Zahlung einer monatlich um 150,00 Euro erhöhten Miete zusteht.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger als Gesamtschuldner zu 54% und die Beklagte zu 46%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem jeweiligen Vollstreckungsschuldner bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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