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94 II 707/20 BerH•Amtsgericht Bonn, 2020-10-12, 94 II 707/20 BerH
94 II 707/20 BerHGericht erster Instanz12.10.2020
Entscheidungsdatum: 2020-10-12
Aktenzeichen: 94 II 707/20 BerH
ECLI: ECLI:DE:AGBN:2020:1012.94II707.20BERH.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abt.94
Normen: RVG § 55 Abs.4; § 56 Abs.1 RVG
Für die abschließende Entscheidung über die Erinnerung der Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin gegen den Vergütungsfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn vom 29.07.2020 ist der Rechtspfleger zuständig.
Unter Aufhebung des Nichtabhilfebeschlusses vom 09.09.2020 insoweit, als die Sache dem zuständigen Abteilungsrichter zur Entscheidung vorgelegt worden ist, wird das Verfahren zur abschließenden Entscheidung über die Erinnerung dem zuständigen Rechtspfleger vorgelegt.
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