Amtsgericht Bonn, 2020-10-12, 94 II 707/20 BerH

94 II 707/20 BerHGericht erster Instanz12.10.2020

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Bonn — 94 II 707/20 BerH — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-10-12

Aktenzeichen: 94 II 707/20 BerH

ECLI: ECLI:DE:AGBN:2020:1012.94II707.20BERH.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abt.94

Normen: RVG § 55 Abs.4; § 56 Abs.1 RVG

Tenor

Für die abschließende Entscheidung über die Erinnerung der Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin gegen den Vergütungsfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn vom 29.07.2020 ist der Rechtspfleger zuständig.

Unter Aufhebung des Nichtabhilfebeschlusses vom 09.09.2020 insoweit, als die Sache dem zuständigen Abteilungsrichter zur Entscheidung vorgelegt worden ist, wird das Verfahren zur abschließenden Entscheidung über die Erinnerung dem zuständigen Rechtspfleger vorgelegt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.