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715 OWi 10/19•Amtsgericht Bonn, 2020-09-22, 715 OWi 10/19
715 OWi 10/19Gericht erster Instanz22.09.2020
Entscheidungsdatum: 2020-09-22
Aktenzeichen: 715 OWi 10/19
ECLI: ECLI:DE:AGBN:2020:0922.715OWI10.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abt. 715
Gegen die Nebenbetroffene wird im schriftlichen Verfahren gem. § 72 OWiG wegen einer fahrlässigen Aufsichtspflichtverletzung im Zeitraum vom 30.07.2014 bis zum 16.01.2019 eine Geldbuße in Höhe von 150.000,00 EUR festgesetzt.
Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Nebenbetroffenen trägt diese selbst.
Angewandte Vorschriften: §§ 20 Abs. 1, 7 Abs. 2 UWG, 30 Abs. 1, 130 Abs. 1 OWiG
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