Amtsgericht Bonn, 2020-08-11, 106 C 365/19

106 C 365/19Gericht erster Instanz11.08.2020

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Bonn — 106 C 365/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-08-11

Aktenzeichen: 106 C 365/19

ECLI: ECLI:DE:AGBN:2020:0811.106C365.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 106

Tenor

In dem Rechtsstreit

pp

hat das Amtsgericht Bonnauf die mündliche Verhandlung vom 07.07.2020für Recht erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in derselben Höhe leistet.

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