Amtsgericht Bonn, 2020-06-24, 27 C 14/20

27 C 14/20Gericht erster Instanz24.06.2020

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Bonn — 27 C 14/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-06-24

Aktenzeichen: 27 C 14/20

ECLI: ECLI:DE:AGBN:2020:0624.27C14.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt.27

Tenor

In

pp

hat das Amtsgericht Bonn im schriftlichen Verfahren mit einer Schriftsatzfrist bis zum 8.06.2020 am 24.06.2020

für Recht erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagtenseite vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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