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27 C 14/20•Amtsgericht Bonn, 2020-06-24, 27 C 14/20
27 C 14/20Gericht erster Instanz24.06.2020
Entscheidungsdatum: 2020-06-24
Aktenzeichen: 27 C 14/20
ECLI: ECLI:DE:AGBN:2020:0624.27C14.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt.27
In
pp
hat das Amtsgericht Bonn im schriftlichen Verfahren mit einer Schriftsatzfrist bis zum 8.06.2020 am 24.06.2020
für Recht erkannt:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagtenseite vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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