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117 C 14/19•Amtsgericht Bonn, 2020-05-08, 117 C 14/19
117 C 14/19Gericht erster Instanz08.05.2020
Entscheidungsdatum: 2020-05-08
Aktenzeichen: 117 C 14/19
ECLI: ECLI:DE:AGBN:2020:0508.117C14.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt.117
Normen: § 143 Abs.1,§ 129 Abs.1 InsO
In pp
hat das Amtsgericht Bonnim schriftlichen Verfahren mit einer Schriftsatzeinreichungsfrist bis zum 20.03.2020
für Recht erkannt:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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