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43 III 88/19•Amtsgericht Bonn, 2020-01-20, 43 III 88/19
43 III 88/19Gericht erster Instanz20.01.2020
Entscheidungsdatum: 2020-01-20
Aktenzeichen: 43 III 88/19
ECLI: ECLI:DE:AGBN:2020:0120.43III88.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abt. 43
In der Standesamtssache
pp
hat das Amtsgericht Bonn am 20.01.2020
beschlossen:
Der Antrag der Antragstellerin vom 21.10.2019, das Geburtenregister des Standesamts C Nr. # ###/#### und # ###/#### dahingehend zu berichtigen, dass der erste Vorname der Kindesmutter und Antragstellerin nicht mehr He sondern Ha lautet, wird zurückgewiesen.
Von der Erhebung von Gerichtskosten wird abgesehen, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet
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