Amtsgericht Bonn, 2020-01-20, 43 III 88/19

43 III 88/19Gericht erster Instanz20.01.2020

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Bonn — 43 III 88/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-01-20

Aktenzeichen: 43 III 88/19

ECLI: ECLI:DE:AGBN:2020:0120.43III88.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abt. 43

Tenor

In der Standesamtssache

pp

hat das Amtsgericht Bonn am 20.01.2020

beschlossen:

Der Antrag der Antragstellerin vom 21.10.2019, das Geburtenregister des Standesamts C Nr. # ###/#### und # ###/#### dahingehend zu berichtigen, dass der erste Vorname der Kindesmutter und Antragstellerin nicht mehr He sondern Ha lautet, wird zurückgewiesen.

Von der Erhebung von Gerichtskosten wird abgesehen, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet

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