Amtsgericht Bonn, 2020-01-20, 43 II 88/19

43 II 88/19Gericht erster Instanz20.01.2020

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Bonn — 43 II 88/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-01-20

Aktenzeichen: 43 II 88/19

ECLI: ECLI:DE:AGBN:2020:0120.43II88.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abt. 43

Tenor

In der Standesamtssache

pp

hat das Amtsgericht Bonnam 20.01.2020

beschlossen:

Der Antrag der Antragstellerin vom 21.10.2019, das Geburtenregister des Standesamts C Nr. # ###/#### und # ###/#### dahingehend zu berichtigen, dass der erste Vorname der Kindesmutter und Antragstellerin nicht mehr He sondern Ha lautet, wird zurückgewiesen.

Von der Erhebung von Gerichtskosten wird abgesehen, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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