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203 C 66/19•Amtsgericht Bonn, 2020-01-17, 203 C 66/19
203 C 66/19Gericht erster Instanz17.01.2020
Entscheidungsdatum: 2020-01-17
Aktenzeichen: 203 C 66/19
ECLI: ECLI:DE:AGBN:2020:0117.203C66.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 203
In dem Rechtsstreit
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hat das Amtsgericht Bonn für Recht erkannt:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 19.275,10 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.04.2019 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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