Alternating residence model and contact arrangements

404 F 259/18Gericht erster Instanz19.02.2019FamilienrechtTeilweise gutgeheissen

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

The father applied to the Bonn Local Court for an equal alternating residence arrangement for J Q. The court rejected that application and retained the child's primary residence with the mother. It nevertheless granted the father contact on alternate weekends, from Friday after daycare until Monday at daycare, and on Thursdays in the intervening weeks from 13:00 to 18:30. The order also divides the Easter, summer, autumn, and Christmas school holidays between the parents and displaces the regular schedule during school holidays. Daycare closure days are the responsibility of the parent scheduled to care for the child. The costs were set off against one another.

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Bonn — 404 F 259/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-02-19

Aktenzeichen: 404 F 259/18

ECLI: ECLI:DE:AGBN:2019:0219.404F259.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abt. 404

Tenor

    1. Der Antrag des Antragstellers auf Einrichtung eines paritätischen Wechselmodells wird zurückgewiesen. Es bleibt bei dem Lebensmittelpunkt des Kindes J Q, geboren am 00.00.0000 bei der Kindesmutter.
    1. Dem Kindesvater wird ein Umgangsrecht mit dem Kind J Q, geboren am 00.00.0000 wie folgt eingeräumt:

In den geraden Kalenderwochen von Freitag nach der Kita bis Montag zur Kita;

Darüber hinaus in den ungeraden Kalenderwochen donnerstags von 13:00 bis 18:30 Uhr. Der Kindesvater bringt an den Donnerstagen das Kind zur Kindesmutter zurück.

    1. Es ergeht folgende Ferienregelung:

Jeweils die erste Hälfte der Oster-, Sommer- und Herbstferien verbringt J bei der Kindesmutter, die 2. Hälfte der Ferien beim Kindesvater. Hierbei richtet sich die Ferienregelung nach der Nordrhein-Westfälischen Schulferienordnung.

In den Weihnachtsferien verbringt J die Zeit von Beginn der Weihnachtsferien bis zum 30.12. in ungeraden Kalenderjahren bei der Kindesmutter, die übrigen Weihnachtsferien beim Kindesvater. In den geraden Kalenderjahren ist es umgekehrt. Die Übergabe erfolgt am 30.12. um 18:30 Uhr.

Innerhalb der Schulferien gilt die Wochenend-und Donnerstagregelung nicht.

Sollte es außerhalb dieser Ferienregelung Schließungstage der Kindertagesstätte geben, so fallen diese in den Zuständigkeitsbereich des Elternteils, der das Kind an diesen Tagen betreut.

    1. Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
    1. Der Verfahrenswert wird auf 10.000,00 € festgesetzt (zwei lange mündliche Verhandlungen ).

Schlagwörter

parental responsibilitychild residencecontact rightsschool holidayscost allocation

The child's primary residence remains with the mother; an equal alternating model is not established.

The father is granted alternating-weekend contact, additional Thursday contact in alternate weeks, and the specified division of school holidays.

The parties bear the costs equally by offsetting them against one another.

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