Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Bonn — 50 Gs 948/01b2 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2001-11-14
Aktenzeichen: 50 Gs 948/01b2
ECLI: ECLI:DE:AGBN:2001:1114.50GS948.01B2.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abt. 50
Tenor
wird der Beschwerde gegen den Durchsuchungsbeschluß des Amtsgerichts Bonn vom 12.10.2001 - 50 Gs 948/01 - nicht abgeholfen. Die Akten werden der Beschwerdestrafkammer des Landgerichts Bonn zur Entscheidung über diese Beschwerde vorgelegt.
Ferner wird gem. §§ 94, 98 StPO auf Antrag des Bundeskartellamtes die
Beschlagnahme
der anläßlich der Durchsuchung vom 24.10.2001 sichergestellten Unterlagen entsprechend der Anlage zu diesem Beschluß mit Ausnahme der Unterlagen,
in denen es in der Anlage jeweils heißt "wird zurückgesandt" sowie mit Ausnahme des Schriftverkehrs, der von einem Anwalt stammt oder an einen Anwalt gerichtet ist, angeordnet.
Schlagwörter
search warrantseizuredocumentary evidencelegal professional privilege