Amtsgericht Kerpen, 2025-02-18, 102 C 79/24

102 C 79/24Gericht erster Instanz18.02.2025

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Kerpen — 102 C 79/24 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-02-18

Aktenzeichen: 102 C 79/24

ECLI: ECLI:DE:AGBM3:2025:0218.102C79.24.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilsachen

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 879,65 EUR (in Worten: achthundertneunundsiebzig Euro und fünfundsechzig Cent) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 00.00.0000 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an die U. GmbH & Co. KG 59,50 EUR zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 85 % und die Klägerin zu 15 %.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 110 % der vollstreckbaren Forderung abwenden, wenn die andere Partei nicht zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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