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107 C 1/24•Amtsgericht Kerpen, 2024-01-16, 107 C 1/24
107 C 1/24Gericht erster Instanz16.01.2024
Entscheidungsdatum: 2024-01-16
Aktenzeichen: 107 C 1/24
ECLI: ECLI:DE:AGBM3:2024:0116.107C1.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilsachen
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
Dem Verfügungskläger werden die Kosten des einstweiligen Verfügungsverfahrens auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Verfügungskläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch den Verfügungsbeklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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