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151 F 124/22•Amtsgericht Kerpen, 2023-12-22, 151 F 124/22
151 F 124/22Gericht erster Instanz22.12.2023
Entscheidungsdatum: 2023-12-22
Aktenzeichen: 151 F 124/22
ECLI: ECLI:DE:AGBM3:2023:1222.151F124.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Familiensachen
Den Eltern wird die elterliche Sorge für
W., geb. am 00.00.0000 und
N., geb. am 00.00.0000
betreffend die Teilbereiche
Umgang der Kinder mit der Kindesmutter,
Aufenthaltsbestimmung im Zusammenhang mit dem Umgang der Kinder mit der Kindesmutter, sowie
Gesundheitsfürsorge im Zusammenhang mit dem Umgang der Kinder mit der Kindesmutter
entzogen und insoweit Ergänzungspflegschaft angeordnet.
Zum Ergänzungspfleger wird das Jugendamt E., K.-straße, E. bestellt.
Die Kindeseltern tragen die Gerichtskosten zu je 1/2. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Verfahrenswert: 4.000,00 EUR (§§ 41, 45 FamGKG).
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