Amtsgericht Kerpen, 2023-12-22, 151 F 124/22

151 F 124/22Gericht erster Instanz22.12.2023

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Kerpen — 151 F 124/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-12-22

Aktenzeichen: 151 F 124/22

ECLI: ECLI:DE:AGBM3:2023:1222.151F124.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Familiensachen

Tenor

Den Eltern wird die elterliche Sorge für

W., geb. am 00.00.0000 und

N., geb. am 00.00.0000

betreffend die Teilbereiche

  • Umgang der Kinder mit der Kindesmutter,

  • Aufenthaltsbestimmung im Zusammenhang mit dem Umgang der Kinder mit der Kindesmutter, sowie

  • Gesundheitsfürsorge im Zusammenhang mit dem Umgang der Kinder mit der Kindesmutter

entzogen und insoweit Ergänzungspflegschaft angeordnet.

Zum Ergänzungspfleger wird das Jugendamt E., K.-straße, E. bestellt.

Die Kindeseltern tragen die Gerichtskosten zu je 1/2. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Verfahrenswert: 4.000,00 EUR (§§ 41, 45 FamGKG).

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