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111 C 97/22•Amtsgericht Kerpen, 2023-04-04, 111 C 97/22
111 C 97/22Gericht erster Instanz04.04.2023
Entscheidungsdatum: 2023-04-04
Aktenzeichen: 111 C 97/22
ECLI: ECLI:DE:AGBM3:2023:0404.111C97.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilsachen
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 718,49 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 28.10.2022 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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