Amtsgericht Kerpen, 2021-05-19, 104 C 98/2020

104 C 98/2020Gericht erster Instanz19.05.2021

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Kerpen — 104 C 98/2020 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-05-19

Aktenzeichen: 104 C 98/2020

ECLI: ECLI:DE:AGBM3:2021:0519.104C98.2020.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilabteilung

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Berufung gegen dieses Urteil wird zugelassen.

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