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102 C 177/20•Amtsgericht Kerpen, 2021-01-14, 102 C 177/20
102 C 177/20Gericht erster Instanz14.01.2021
Entscheidungsdatum: 2021-01-14
Aktenzeichen: 102 C 177/20
ECLI: ECLI:DE:AGBM3:2021:0114.102C177.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilabteilung
Die Beklagte wird verurteilt, zugunsten der Klägerin an die Firma M GmbH zu der Rechnungsnummer 0000000 115,05 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 06.11.2020 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Ohne Tatbestand gem. § 313 a Abs. 1 S. 1 ZPO
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