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108 C 76/20•Amtsgericht Kerpen, 2020-09-23, 108 C 76/20
108 C 76/20Gericht erster Instanz23.09.2020
Entscheidungsdatum: 2020-09-23
Aktenzeichen: 108 C 76/20
ECLI: ECLI:DE:AGBM3:2020:0923.108C76.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilabteilung
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 478,69 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.12.2019 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 20 % und die Beklagte zu 80 %,
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor der jeweilige Vollstreckungsgläubiger Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet
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