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23 C 220/23•Amtsgericht Brühl, 2024-05-17, 23 C 220/23
23 C 220/23Gericht erster Instanz17.05.2024
Entscheidungsdatum: 2024-05-17
Aktenzeichen: 23 C 220/23
ECLI: ECLI:DE:AGBM2:2024:0517.23C220.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 23 C
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die
Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf
Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vorher Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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