Amtsgericht Brühl, 2024-05-17, 23 C 220/23

23 C 220/23Gericht erster Instanz17.05.2024

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Brühl — 23 C 220/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-05-17

Aktenzeichen: 23 C 220/23

ECLI: ECLI:DE:AGBM2:2024:0517.23C220.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 23 C

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die

Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf

Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vorher Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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