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51 Ds 280/23•Amtsgericht Brühl, 2024-02-27, 51 Ds 280/23
51 Ds 280/23Gericht erster Instanz27.02.2024
Entscheidungsdatum: 2024-02-27
Aktenzeichen: 51 Ds 280/23
ECLI: ECLI:DE:AGBM2:2024:0227.51DS280.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abt. 51
Der Antrag auf Eröffnung des Hauptverfahrens wird aus rechtlichen Gründen abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeschuldigten hat die Staatskasse zu tragen.
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