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28 C 103/23•Amtsgericht Brühl, 2024-02-02, 28 C 103/23
28 C 103/23Gericht erster Instanz02.02.2024
Entscheidungsdatum: 2024-02-02
Aktenzeichen: 28 C 103/23
ECLI: ECLI:DE:AGBM2:2024:0202.28C103.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 28
Die Beklagte wird verurteilt, die vertraglich vorzuhaltende Wärmeleistung des Nahwärmeanschluss- und Liefervertrages vom 28.10. / 09.11.2018 betreffend die Verbrauchsstelle S.-straße in Y. mit Wirkung vom 01.12.2022 von 15 KW auf 7,5 KW anzupassen. Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Kläger als Gesamtschuldner außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 367,23 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 08.07.2023 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.000,00 EUR.
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