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23 C 16/22•Amtsgericht Brühl, 2024-01-26, 23 C 16/22
23 C 16/22Gericht erster Instanz26.01.2024
Entscheidungsdatum: 2024-01-26
Aktenzeichen: 23 C 16/22
ECLI: ECLI:DE:AGBM2:2024:0126.23C16.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 23 C
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vorher Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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