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32 F 333/05•Amtsgericht Brühl, 2022-05-14, 32 F 333/05
32 F 333/05Gericht erster Instanz14.05.2022
Entscheidungsdatum: 2022-05-14
Aktenzeichen: 32 F 333/05
ECLI: ECLI:DE:AGBM2:2022:0514.32F333.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abt. 32
Die elterliche Sorge für den Jugendlichen L, geboren am 23.12.1992, wird der Mutter übertragen.
Von der Erhebung von Kosten wird abgesehen.
Außergerichtliche Kosten der Beteiligten sind nicht entstanden.
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