Amtsgericht Brühl, 2021-08-12, 51 Ls 1/21

51 Ls 1/21Gericht erster Instanz12.08.2021

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Brühl — 51 Ls 1/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-08-12

Aktenzeichen: 51 Ls 1/21

ECLI: ECLI:DE:AGBM2:2021:0812.51LS1.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 51

Tenor

Der Angeklagte wird kostenpflichtig wegen schwerer Körperverletzung, tateinheitlich begangen mit einer gefährlichen Körperverletzung, zu einer

Freiheitsstrafe von zwei Jahren

verurteilt.

Eine Gesamtstrafenbildung mit der Strafe aus dem Strafbefehl des Amtsgerichts Brühl vom 25.11.2020 (51 Cs – 972 Js #####/#### – 464/20), rechtskräftig seit dem 29.12.2020, unterbleibt.

Die Vollstreckung der erkannten Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

(§§ 226 Abs. 1 Nr. 3, 224 Abs. 1 Nr.5, 52, 53, 56 StGB)

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.