Amtsgericht Brühl, 2020-12-22, 60 Ls-253 Js 46/19-259/20

60 Ls-253 Js 46/19-259/20Gericht erster Instanz22.12.2020

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Brühl — 60 Ls-253 Js 46/19-259/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-12-22

Aktenzeichen: 60 Ls-253 Js 46/19-259/20

ECLI: ECLI:DE:AGBM2:2020:1222.60LS253JS46.19.25.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abt. 60

Tenor

Der Vertreterin der Nebenklägerin wird Akteneinsicht in sämtliche Aktenbestandteile gewährt.

Der Inhalt des USB-Sticks kann auf der Geschäftsstelle eingesehen/angehört werden oder es kann ein Datenträger nach hier übersandt werden, worauf die Datei überspielt werden kann.

Die Akteneinsicht wird nicht vor dem 31.12.2020 vollzogen, um Gelegenheit für eine Beschwerde zu geben.

Sollte dann die Akteneinsicht nicht mehr rechtzeitig vor dem anvisierten Hauptverhandlungstermin möglich sein, wird dieser ggf. verlegt werden.

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