Amtsgericht Brühl, 2020-04-03, 23 C 182/18

23 C 182/18Gericht erster Instanz03.04.2020

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Brühl — 23 C 182/18 — Teilurteil

Entscheidungsdatum: 2020-04-03

Aktenzeichen: 23 C 182/18

ECLI: ECLI:DE:AGBM2:2020:0403.23C182.18.00

Dokumenttyp: Teilurteil

Spruchkörper: Abt. 23

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger Auskunft darüber zu erteilen, seit wann der von dem Kläger gemietete Kellerraum im Mietobjekt L-Straße, ####3 I1, an einen anderen Mieter weitervermietet wurde.

  2. Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

  3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 250,00€ vorläufig vollstreckbar.

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