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23 C 182/18•Amtsgericht Brühl, 2020-04-03, 23 C 182/18
23 C 182/18Gericht erster Instanz03.04.2020
Entscheidungsdatum: 2020-04-03
Aktenzeichen: 23 C 182/18
ECLI: ECLI:DE:AGBM2:2020:0403.23C182.18.00
Dokumenttyp: Teilurteil
Spruchkörper: Abt. 23
Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger Auskunft darüber zu erteilen, seit wann der von dem Kläger gemietete Kellerraum im Mietobjekt L-Straße, ####3 I1, an einen anderen Mieter weitervermietet wurde.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 250,00€ vorläufig vollstreckbar.
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