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21 C 127/21•Amtsgericht Bergheim, 2022-10-14, 21 C 127/21
21 C 127/21Gericht erster Instanz14.10.2022
Entscheidungsdatum: 2022-10-14
Aktenzeichen: 21 C 127/21
ECLI: ECLI:DE:AGBM1:2022:1014.21C127.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 21
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin ist nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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