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1 C 78/20•Amtsgericht Bad Berleburg, 2020-10-12, 1 C 78/20
1 C 78/20Gericht erster Instanz12.10.2020
Entscheidungsdatum: 2020-10-12
Aktenzeichen: 1 C 78/20
ECLI: ECLI:DE:AGBLB:2020:1012.1C78.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Normen: BGB § 280 Abs. 1 und 3; BGB § 325; BGB § 281 Abs. 1 S. 1; BGB § 433 Abs. 1
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 79 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 14.05.2020 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 1/3 und der Beklagte 2/3.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar
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