projekte
8 Ls 70/20•Amtsgericht Bad Berleburg, 2020-10-02, 8 Ls 70/20
8 Ls 70/20Gericht erster Instanz02.10.2020
Entscheidungsdatum: 2020-10-02
Aktenzeichen: 8 Ls 70/20
ECLI: ECLI:DE:AGBLB:2020:1002.8LS70.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Schöffengericht
Normen: StGB §§ 145 d Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, 315 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 Nr. 1 a, 53
Der Angeklagte wird wegen vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr sowie Vortäuschens einer Straftat zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und 9 Monaten verurteilt.
Er hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Angewandte Vorschriften: § 145 d Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, 315 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 Nr. 1 a, 53 StGB
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.