Amtsgericht Bad Berleburg, 2020-10-02, 8 Ls 70/20

8 Ls 70/20Gericht erster Instanz02.10.2020

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Bad Berleburg — 8 Ls 70/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-10-02

Aktenzeichen: 8 Ls 70/20

ECLI: ECLI:DE:AGBLB:2020:1002.8LS70.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Schöffengericht

Normen: StGB §§ 145 d Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, 315 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 Nr. 1 a, 53

Tenor

Der Angeklagte wird wegen vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr sowie Vortäuschens einer Straftat zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und 9 Monaten verurteilt.

Er hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Angewandte Vorschriften: § 145 d Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, 315 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 Nr. 1 a, 53 StGB

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