Amtsgericht Bielefeld, 2024-03-21, 10 Ls-126 Js 4/20-177/22

10 Ls-126 Js 4/20-177/22Gericht erster Instanz21.03.2024

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Bielefeld — 10 Ls-126 Js 4/20-177/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-03-21

Aktenzeichen: 10 Ls-126 Js 4/20-177/22

ECLI: ECLI:DE:AGBI:2024:0321.10LS126JS4.20.177.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Schöffengericht

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Urkundenfälschung in 15 besonders schweren Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten verurteilt.

Hiervon gelten bereits zwei Monate als vollstreckt.

Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Angewandte Strafvorschriften:

§§ 267 Abs. 1, 1. Var., Abs. 3 Satz 1, Satz 2 Nr. 1, 25 Abs. 2, 53, 56 StGB.

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