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5 C 64/23•Amtsgericht Bielefeld, 2024-01-25, 5 C 64/23
5 C 64/23Gericht erster Instanz25.01.2024
Entscheidungsdatum: 2024-01-25
Aktenzeichen: 5 C 64/23
ECLI: ECLI:DE:AGBI:2024:0125.5C64.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung: 5 C
In dem Rechtsstreit A ./. B wird das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Bielefeld vom 23.10.2023 (5 C 64/23) aufrechterhalten.
Die weiteren Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung aus diesem Urteil und aus dem Versäumnisurteil durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht vor der Vollstreckung der Kläger Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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