Amtsgericht Bielefeld, 2024-01-25, 5 C 24/23

5 C 24/23Gericht erster Instanz25.01.2024

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Bielefeld — 5 C 24/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-01-25

Aktenzeichen: 5 C 24/23

ECLI: ECLI:DE:AGBI:2024:0125.5C24.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung: 5 C

Tenor

In dem Rechtsstreit A ./. B

wird der auf der Eigentümerversammlung der Wohnungseigentümergemeinschaft W.-straße, Bielefeld, vom 06.03.2023 zu TOP 1 gefasste Beschluss (Genehmigung für die Einforderung von Nachschüssen und die Anpassung der beschlossenen Vorschüsse aufgrund der Hausgeld- Jahresabrechnung 2022) für ungültig erklärt.

Der auf der Eigentümerversammlung der Wohnungseigentümergemeinschaft W.-straße, Bielefeld, vom 06.03.2023 zu TOP 5 gefasste Beschluss (Entlastung des Verwalters hinsichtlich der Hausgeld-Jahresabrechnung 2022) wird für ungültig erklärt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 25%, die Beklagte zu 75%.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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