Amtsgericht Bielefeld, 2022-06-07, 421 C 192/21

421 C 192/21Gericht erster Instanz07.06.2022

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Bielefeld — 421 C 192/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-06-07

Aktenzeichen: 421 C 192/21

ECLI: ECLI:DE:AGBI:2022:0607.421C192.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung: 421 C

Tenor

In dem Rechtsstreit A. ./. B und C

werden die Beklagten als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 1.000,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.11.2021 zu zahlen.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner weiter verurteilt, den Kläger von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 97,87 EUR freizustellen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten dürfen die Vollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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