Amtsgericht Bielefeld, 2022-05-02, 10 Ls - 566 Js 962/21 - 476/21

10 Ls - 566 Js 962/21 - 476/21Gericht erster Instanz02.05.2022

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Bielefeld — 10 Ls - 566 Js 962/21 - 476/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-05-02

Aktenzeichen: 10 Ls - 566 Js 962/21 - 476/21

ECLI: ECLI:DE:AGBI:2022:0502.10LS566JS962.21.4.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Schöffengericht

Tenor

In der Strafsache

gegen D. S.

wegen sexueller Nötigung

wird die Angeklagte wegen sexueller Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt.

Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Die Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

(§ 177 Abs. 1 StGB).

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