Amtsgericht Bielefeld, 2021-07-06, 191 OWi-402 Js 2490/20-416/20

191 OWi-402 Js 2490/20-416/20Gericht erster Instanz06.07.2021

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Bielefeld — 191 OWi-402 Js 2490/20-416/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-07-06

Aktenzeichen: 191 OWi-402 Js 2490/20-416/20

ECLI: ECLI:DE:AGBI:2021:0706.191OWI402JS2490.2.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Jugendrichter

Tenor

In dem Bußgeldverfahren gegen A. B. wegen Verkehrsordnungswidrigkeit wird gegen den Betroffenen wegen Missachtung des Rotlichts der Lichtzeichenanlage, wobei die Rotphase bereits länger als 1 Sekunde andauert, eine Geldbuße von 200 € festgesetzt.

Dem Betroffenen wird verboten, für die Dauer eines Monats im öffentlichen Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder Art zu führen.

Das Fahrverbot wird erst wirksam, wenn der Führerschein nach Rechtskraft des Urteils in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens jedoch nach vier Monaten nach Eintritt der Rechtskraft.

Der Betroffene trägt die Kosten des Verfahrens und seine eigenen notwendigen Auslagen.

TB-Nr. 137618

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