Amtsgericht Bielefeld, 2020-12-08, 110 VI 283/19

110 VI 283/19Gericht erster Instanz08.12.2020

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Bielefeld — 110 VI 283/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-12-08

Aktenzeichen: 110 VI 283/19

ECLI: ECLI:DE:AGBI:2020:1208.110VI283.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abteilung 110 VI

Tenor

In der Nachlassangelegenheit

nach dem am 00.00.0000 in C. verstorbenen deutschen Staatsangehörigen S. D. geboren am 00.00.0000 in G, mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in C.,

beteiligt Herr R. L., Antragsteller und Erbe,

wird der Geschäftswert gemäß § 79 GNotKG für die zu erhebenden Gebühren auf 2.000.000,00 Euro festgesetzt.

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