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110 VI 283/19•Amtsgericht Bielefeld, 2020-12-08, 110 VI 283/19
110 VI 283/19Gericht erster Instanz08.12.2020
Entscheidungsdatum: 2020-12-08
Aktenzeichen: 110 VI 283/19
ECLI: ECLI:DE:AGBI:2020:1208.110VI283.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abteilung 110 VI
In der Nachlassangelegenheit
nach dem am 00.00.0000 in C. verstorbenen deutschen Staatsangehörigen S. D. geboren am 00.00.0000 in G, mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in C.,
beteiligt Herr R. L., Antragsteller und Erbe,
wird der Geschäftswert gemäß § 79 GNotKG für die zu erhebenden Gebühren auf 2.000.000,00 Euro festgesetzt.
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