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411 C 65/20•Amtsgericht Bielefeld, 2020-06-29, 411 C 65/20
411 C 65/20Gericht erster Instanz29.06.2020
Entscheidungsdatum: 2020-06-29
Aktenzeichen: 411 C 65/20
ECLI: ECLI:DE:AGBI:2020:0629.411C65.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung: 411 C
In dem Rechtsstreit A gegen B wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung seitens der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.
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