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43 M 731/24•Amtsgericht Arnsberg, 2024-05-02, 43 M 731/24
43 M 731/24Gericht erster Instanz02.05.2024
Entscheidungsdatum: 2024-05-02
Aktenzeichen: 43 M 731/24
ECLI: ECLI:DE:AGAR:2024:0502.43M731.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Einzelrichterin
Die Erinnerung der Erinnerungsführerin vom 12.12.2023 gegen die Kostenrechnung der GVin Z. vom 17.08.2023 zum dortigen Aktenzeichen DR I 329/23 wird zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Die Beschwerde wird zugelassen.
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