Amtsgericht Arnsberg, 2021-04-06, 42 C 109/20

42 C 109/20Gericht erster Instanz06.04.2021

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Arnsberg — 42 C 109/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-04-06

Aktenzeichen: 42 C 109/20

ECLI: ECLI:DE:AGAR:2021:0406.42C109.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richter

Tenor

1.Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4032,05 E nebst Zinsen in Höhe von 5%- Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.11.2020 zu zahlen.

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 550,42 € nebst Zinsen in Höhe vomn 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.12.2020 zu zahlen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

  3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweiligen vollstreckbaren Betrags vorläufig vollstreckbar.

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