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3 C 241/20•Amtsgericht Arnsberg, 2021-01-11, 3 C 241/20
3 C 241/20Gericht erster Instanz11.01.2021
Entscheidungsdatum: 2021-01-11
Aktenzeichen: 3 C 241/20
ECLI: ECLI:DE:AGAR:2021:0111.3C241.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 481,68 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.05.2020 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 11% und die Beklagte zu 89%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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