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9 OWi-150 Js 831/20-207/20•Amtsgericht Arnsberg, 2020-11-13, 9 OWi-150 Js 831/20-207/20
9 OWi-150 Js 831/20-207/20Gericht erster Instanz13.11.2020
Entscheidungsdatum: 2020-11-13
Aktenzeichen: 9 OWi-150 Js 831/20-207/20
ECLI: ECLI:DE:AGAR:2020:1113.9OWI150JS831.20.2.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richterin
Die Betroffene wird wegen des fahrlässigen Verstoßes gegen § 16 Abs. 1 BetrSichV zu einer Geldbuße von 2.000 EUR verurteilt.
Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen trägt die Betroffene.
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