Amtsgericht Arnsberg, 2020-11-13, 9 OWi-150 Js 831/20-207/20

9 OWi-150 Js 831/20-207/20Gericht erster Instanz13.11.2020

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Arnsberg — 9 OWi-150 Js 831/20-207/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-11-13

Aktenzeichen: 9 OWi-150 Js 831/20-207/20

ECLI: ECLI:DE:AGAR:2020:1113.9OWI150JS831.20.2.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richterin

Tenor

Die Betroffene wird wegen des fahrlässigen Verstoßes gegen § 16 Abs. 1 BetrSichV zu einer Geldbuße von 2.000 EUR verurteilt.

Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen trägt die Betroffene.

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