Amtsgericht Ahaus, 2022-03-30, 6 M 222/22

6 M 222/22Gericht erster Instanz30.03.2022

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Ahaus — 6 M 222/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-03-30

Aktenzeichen: 6 M 222/22

ECLI: ECLI:DE:AGAH:2022:0330.6M222.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Einzelrichter

Normen: ZPO § 766 Abs. 2; ZPO § 885

Tenor

Die Erinnerung der Gläubigerin vom 14.02.2022 gegen die Weigerung des Gerichtsvollziehers, die beantragte Räumungsvollstreckung durchzuführen, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

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