Amtsgericht Ahaus, 2021-03-18, 3 Ls-210 Js 885/20-19/21

3 Ls-210 Js 885/20-19/21Gericht erster Instanz18.03.2021

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Ahaus — 3 Ls-210 Js 885/20-19/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-03-18

Aktenzeichen: 3 Ls-210 Js 885/20-19/21

ECLI: ECLI:DE:AGAH:2021:0318.3LS210JS885.20.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Schöffengericht

Tenor

Der Antrag auf Eröffnung des Hauptverfahrens wird aus tatsächlichen Gründen abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeschuldigten hat die Staatskasse zu tragen.

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